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Wird bitcoin in der Grube als Einkommen aus Eigentumsrechten besteuert?

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Wird bitcoin in der Grube als Einkommen aus Eigentumsrechten besteuert?

Wird bitcoin in der Grube als Einkommen aus Eigentumsrechten besteuert? Wir informieren Sie über das wichtige Urteil des OberVerwaltungsgerichts (II FSK 488/16) vom 6. März 2018 Jahr, das sich auf die Harmonisierung der Positionen der Behörden zur Einnahmequelle aus Bergbau Verkäufen auswirkt. Das Urteil der NSA bezog sich auf den Fall des landesVerwaltungsgerichts in Warschau (III SA/WA 3374/14) zur Frage der Besteuerung der Einkommensteuer des Verkaufs von Bitcoin. Im Zusammenhang mit dem Handel mit Bitcoin entstand ein Streit zwischen dem Steuerzahler und der skarbówką, ob Bitcoin wird Grube als Einkommen aus dem Immobilienrecht besteuert werden? Der Direktor der Warschauer SteuerKammer in individueller Auslegung (IPPB1/415-276/14-4/EG) definierte, dass Einnahmen aus dem Verkauf von eigentumsRechten für Einnahmen in Frage kommen sollten. Im Gegensatz dazu erkannte der Zahlungsnachweis für kryptowährungen die Ausdrucke der Börsen Quittungen und die Identifikationsmethode "erst kam, die erste kam heraus".

Das oberste VerwaltungsGericht bestätigte die Position von DIS und WSA und vertrat die Feststellung, dass die kryptowährung selbst bis zum Verkauf oder Erwerb keine Wirkung habe.

Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass es noch keinen Zweifel daran gibt, ob eine Transaktion der einen Art kryptowährungen an eine andere zu einer Steuerpflicht führen würde.

Daher empfehlen wir Ihnen, eine individuelle Auslegung im entsprechenden Umfang zu beantragen.

Individuelle Auslegung IPPB1/415-276/14-4/EG des Direktors der Warschauer SchatzKammer vom 26. Juni 2014   Das Urteil in der WSA in Warschau III SA/WA 3374/14 – vom 11. September 2015  Urteil in der NSA II FSK 488/16 – vom 6. März 2018

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