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Geteilte Zahlung-Zahlung geteilt-tritt am 1. Juli 2018 in Kraft Ist Ihr Geschäft fertig?

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Das erinnern wir am 1. Juli. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 2017 treten in Kraft. Änderung des Gesetzes über die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen und eine andere Einrichtung eines geteilten Zahlungsmechanismus (so genannte Split-Zahlung).
 
Ab dem 1. Juli kann der Käufer den vollen Bruttobetrag, der sich aus der Rechnung ergibt, direkt auf das Abrechnungskonto des Verkäufers einzahlen oder den Split-Bezahl Mechanismus nutzen.
 
Im folgenden erinnern wir Sie an die grundlegenden Aspekte der Split-Zahlung:
  • Die Split-Zahlung ist nur für den Käufer freiwillig, der Verkäufer wird durch die Entscheidung des ersten, eine geteilte Zahlung anzuwenden, gezwungen;
  • Der Brutto-Preis, den der Käufer auf das Bankkonto des Verkäufers zahlt, wird auf den Nettobetrag und die Höhe der Mehrwertsteuer aufgeteilt;
  • Die Höhe der Mehrwertsteuer wird auf ein separates Mehrwert Steuerkonto überwiesen, das automatisch von der Bank erstellt wird, oder auf den Sprung für jede Steuerpflichtige Mehrwertsteuer, während der Nettobetrag auf das Konto des "grundlegenden" Verkäufers gutgeschrieben wird;
  • Der Verkäufer wird praktisch keinen Zugang zu den auf dem Mehrwert Steuerkonto angehäuften Mitteln haben, im Prinzip wird er in der Lage sein, Sie zur Zahlung der Mehrwertsteuer an eine andere Körperschaft oder ein Finanzamt zu verwenden;
  • Die Zahlung mit einer geteilten Zahlung kann nur nach dem Prinzip der 1 Zahlung – 1 Rechnung erfolgen (keine Möglichkeit der Zahlung in "Paketen");
  • Bei der Zahlung müssen Sie die Höhe der Steuer auf die Rechnung, den Bruttobetrag, die Anzahl der gezahlten Rechnung und die UMSATZSTEUERNummer des Verkäufers angeben.
Wir erinnern Sie daran, ihre Buchhaltungssysteme an die Post Siedlungen im Rahmen einer geteilten Zahlung anzupassen.
 

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